Erziehungsberatung - Was ist das?
Die Leistungsgrundlage für die Erziehungsberatung ist § 28 SGB VIII (auf der Grundlage von § 27 SGB VIII: Hilfe zur Erziehung")
„Erziehungsberatungsstellen und andere Beratungsdienste und -einrichtungen sollen Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezogener Probleme und der zugrunde liegenden Faktoren, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung unterstützen. Dabei sollen Fachkräfte verschiedener Fachrichtungen zusammenwirken, die mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind."
Wir bieten Unterstützung an
- bei Erziehungsfragen
- bei der Klärung und Bewältigung familienbezogener Probleme
- bei Problemen durch Trennung und Scheidung
Erziehungsberatung ist als angemessene Hilfe möglich, wenn
- die Anspruchsvoraussetzungen nach § 27 SGB VIII gegeben sind
- die Bereitschaft der Beteiligten vorhanden ist
- aktiv und konstruktiv mitzuarbeiten
- Hilfe anzunehmen
- mit der Fachkraft zusammen zu arbeiten
- Außerdem notwendig ist ein gewisses Maß an
- Problemeinsicht
- Veränderungsbereitschaft
- Selbsthilfepotential
Das Angebot der Erziehungsberatungsstelle richtet sich primär an:
- Eltern, die Klärung und/oder Beratung in Erziehungsfragen wahrnehmen wollen (auf das Kind bezogen, eigene Anteile, Zusammenarbeit mit Kindergarten, Schule ...)
- Kinder und Jugendliche, wobei Jugendliche ab ca. 15 Jahren auch alleine kommen können, ohne Einbindung der Eltern
Grundsätzliche Ziele der Erziehungsberatung sind:
- Stärkung der Erziehungskompetenz
- Ermöglichung einer positiven Entwicklung für Kinder und Jugendliche
- Klärung von Beziehungskonflikten zwischen Kind/Jugendlichen und Eltern
- Unterstützung eines förderlichen Umgangs der beteiligten Kinder/Jugendlichen mit ihren in Paarkonflikt, Trennung und Scheidung befindlichen Eltern